Belegnachweis nach § 17a UStDV

Seit dem 01.10.2013 enthält §17a UStDV neue gesetzliche Regelungen zum Belegnachweis, mit dem die "Warenverbringung" ins EU-Ausland zu dokumentieren ist. Dieser Nachweis ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der Verkäufer von Waren ins EU Ausland (liefernder Unternehmer) seine Rechnung an den Empfänger ohne Umsatzsteuer ausstellen darf.

Welche Lösungen bietet DHL EXPRESS seinen Kunden an?

Kunden ohne internationale DHL Express Kundennummer (9-stellig, beginnend mit 14) können über die Sendungsverfolgung auf das Track & Trace Protokoll zurückgreifen.

Bitte beachten Sie, dass die Sendungsdaten ab Versanddatum nur 90 Tage lang verfügbar sind und Sie zusätzlich zum Protokoll weitere Belegnachweise benötigen (u.a. Kopie des Versandlabels und Ihre Handelsrechnung mit Referenz zur Sendung).

Zur Sendungsverfolgung

Kunden mit internationaler DHL Express Kundennummer (9-stellig, beginnend mit 14) können sich kostenlos für die Erstellung eines Belegnachweises nach § 17a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b UStDV (Spediteurbescheinigung EU) registrieren. Der Belegnachweis besteht aus einem Anschreiben (PDF) und einem Anhang mit den Einzelsendungsdaten (PDF und Excel).

Neben der Bescheinigung und der Handelsrechnung ist gemäß UStDV keine weitere Dokumentation von Kundenseite erforderlich. Die Bescheinigung kann als regelmäßiger Monatsreport oder Quartalsreport für einen bestimmten Zeitraum angefordert werden. Die Reports können für Sendungen bis zu 5 Jahre zurück abgefragt werden.

Wenden Sie sich für die Registrierung bitte an Ihren Ansprechpartner im Vertrieb.