IMPORT

Sie erwarten eine Sendung aus dem Ausland? Dann ist es von großer Relevanz, ob die Sendung aus einem Land innerhalb oder außerhalb der EU stammt.

Denn der Empfang von Waren innerhalb der EU ist zollfrei, so dass keine Einfuhrangaben anfallen. Kommt Ihre Sendung aus einem Land, das nicht zu den EU-Mitgliedsstaaten gehört, ist sie zollpflichtig.

Wir haben für Sie zusammengefasst, worauf Sie achten müssen, damit Ihre Sendung reibungslos den Zoll passieren kann.

Customs Support

Sie haben Fragen zur Ausfuhranmeldung Ihrer Exporte & Importe, zu Rückwaren oder digitalen Zolldaten? Unsere Experten sind für Sie da!

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NICHT-EU-LÄNDER

Beim Import aus einem Nicht-EU-Land müssen alle Warensendungen beim Zoll angemeldet werden.

Die Art der Zollabfertigung und die Höhe der Zollabgaben richten sich nach Inhalt der Sendung, Warenwert und Herkunftsland.

Alle Zolldaten und -dokumente müssen den Zollbehörden digital zur Verfügung gestellt werden. Wie das funktioniert, finden Sie in unserem Special zur digitalen Übertragung von Zolldaten

Um eine schnelle und reibungslose Zollabfertigung zu ermöglichen, benötigt DHL Express für jede Einfuhrsendung eine Handels- oder Proformarechnung und eine Importanweisung vom Importeur.

Jede Sendung muss von einer Handels- oder Proformarechnung  begleitet werden und folgende Informationen enthalten:

  • Detaillierte Warenbeschreibung (Handelsbezeichnung, Verwendungszweck, Materialzusammensetzung), die Anzahl und Maßeinheit der Produkte sowie den Warenwert pro Produkt; sofern verfügbar die deutsche Warentarifnummer
  • Beteiligte Personen/Firmen: Versender, Paketempfänger, ggf. abweichender Importeur/Rechnungsempfänger mit Adresse und, sofern verfügbar Ansprechpartner
  • Lieferbedingung der Ware inklusive des vereinbarten Übergabeortes (bevorzugte Verwendung der Incoterms 2010 der Internationalen Handelskammer), Art des Geschäftes (z. B. Verkauf, Muster zur Ansicht, Geschenksendung)
  • Zusätzlich entstandene Kosten, die für die Zollabfertigung maßgeblich und nicht bereits im Rechnungspreis enthalten sind, wie z. B. Verpackungskosten, Frachtkosten, Lohn- und Materialkosten, Lizenzgebühren

DHL Express übernimmt gerne die Zollabfertigung für Sie. Dafür benötigt DHL Express eine schriftliche Importanweisung mit einer der folgenden Optionen:

  • Zollabfertigung zum freien Verkehr; auch Rückwarenabfertigung (entgeltpflichtig)
  • Unverzollter Weitertransport im Versandverfahren T1 oder Übergabe der Sendungsdaten an den Empfänger oder eine Spedition Ihrer Wahl zur endgültigen Zollabfertigung (entgeltpflichtig). Eine unverzollte Weiterleitung an ein Zollamt ist nicht möglich.
  • Einzelavisierung aller Einfuhrsendungen (entgeltpflichtig)
    Weitere entgeltpflichtige besondere Zollabfertigungen (Optionale Zollservices)

Jede Sendung muss elektronisch beim Zoll angemeldet werden. DHL Express übernimmt dies für Sie in direkter Vertretung, sofern Sie uns damit über die Importanweisung beauftragt haben.

  • Erstellung der Zollanmeldung durch geschulte Mitarbeiter der DHL Express über eine eigene, vom Zoll zertifizierte Software
  • Auslage der entstehenden Einfuhrabgaben über die Aufschubkonten der DHL Express (entgeltpflichtig). Sie bezahlen bequem an der Haustür oder auf Rechnung.
  • Der Einfuhrabgabenbescheid und die sendungsbegleitenden Unterlagen werden Ihnen zusammen mit der Zollrechnung in unserem e-Billing-Portal zur Verfügung gestellt.

Warenwert zwischen 0 und 150 EUR: Alle Sendungen müssen elektronisch angemeldet werden. Diese sind zollfrei, aber es fällt Einfuhrumsatzsteuer an.

Weiterhin können Waren, die bestimmte Kriterien erfüllen, u. a. aufgrund von Regelungen in der Zollbefreiungs-Verordnung abgabenfrei eingeführt werden. Dies sind z. B.

  • Warenmuster zur Ansicht, sofern besonders hergerichtet oder max. 5 Stück pro Sorte mit einem Gesamtwert von max. 50 EUR
  • Waren zur unentgeltlichen Verteilung auf Messen
  • Waren zur Prüfung oder Analyse (Erprobungswaren)
  • Waren, die innerhalb von 3 Jahren unverändert wieder importiert werden (Rückwaren)

Hierbei können Zusatzentgelte anfallen.

Einfuhrabgaben sind Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, aber auch Verbrauchsteuern (z. B. Biersteuer, Kaffeesteuer) und Antidumpingzölle. Der Abgabensatz richtet sich nach der Ware und ist verfügbar im Elektronischen Zolltarif.

  • Bemessungsgrundlage Zoll = Zollwert:
    Transaktionswert plus anteilige Frachtkosten bis zur EU-Grenze
  • Weitere Hinzurechnungen zum Zollwert, falls nicht im Transaktionswert enthalten, richten sich nach Artikel 71 des Zollkodexes der Union, z. B. Verpackungskosten, Lizenzgebühren, Werkzeugkosten
  • Bemessungsgrundlage Einfuhrumsatzsteuer:
    Zollwert + Zölle + restliche Frachtkosten ab EU-Grenze

Zwischen der EU und zahlreichen Ländern existieren Präferenzabkommen, die eine zollfreie oder vergünstigte Einfuhr für bestimmte Waren ermöglichen.

  • Nachweis durch präferenzielle Ursprungszeugnisse (z. B. EUR.1, EUR-MED) oder Ursprungserklärung auf der Rechnung, die im Original die Sendung begleiten müssen
  • Bitte prüfen Sie Ihre Möglichkeiten über das Portal „Warenursprung und Präferenzen Online“ des deutschen Zolls

Es gelten Sondervorschriften während der Übergangsphase des Registrierten Ausführers für Importe aus und Exporte nach den APS-Ländern. Weitere Informationen finden Sie in unseren Länderinformationen.

DHL Express bietet Ihnen entgeltpflichtig optionale Zollservices an. Hierzu zählen u. a.

  • Abfertigung zum freien Verkehr mit mehr als 3 Zolltarifpositionen
  • Abfertigung zur Wiedereinfuhr als Rückware
  • Abfertigung zum freien Verkehr nach passiver Veredelung mit INF 2
  • Zustellung der Sendung im Versandverfahren T1 an den Empfänger oder einen Spediteur seiner Wahl
  • Avisierung zur externen Abfertigung in den freien Verkehr (REMOTE/REMCON)
  • Vorbeschau einer Sendung inkl. Feststellung des Inhaltes und/oder Musterkenntlichmachung
  • Veterinär- oder pflanzenschutzrechtliche Abfertigung
  • Abfertigung als Erprobungsware mit Formblatt 0123
  • Abfertigung zum freien Verkehr mit CITES (Artenschutz)

Manche Waren unterliegen besonderen Vorschriften bei der Einfuhr, sogenannten Verboten und Beschränkungen. Betroffene Waren können nicht importiert werden oder nur mit Genehmigung oder Lizenzen der Fachbehörde.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihr Produkt einfuhrfähig ist und übersenden Sie uns erforderliche Einfuhrdokumente. Dies sind z. B.:

  • Waren mit tierischen Bestandteilen und Seuchenerreger, auch Laborreagenzien
  • Artengeschützte Tiere und Pflanzen, auch Waren daraus (z.B. Handtaschen, Schuhe, Uhrenarmbänder)
  • Arzneimittel, auch bestimmte Vitamin- und Bodybuildingpräparate, Betäubungsmittel und Drogenausgangsstoffe

EU-AUSNAHMEGEBIETE

Einige Gebiete in der EU gehören zwar zum politischen Gebiet, aber nicht zum zollrechtlichen und unterliegen den gleichen Bestimmungen wie Nicht-EU-Länder.

Weiterhin gibt es Gebiete, die zum zollrechtlichen Gebiet der EU gehören, jedoch nicht zum mehrwertsteuerrechtlichen Gebiet. Sie unterliegen besonderen Bestimmungen.

Beachten Sie mögliche Verbote und Beschränkungen, z. B. artengeschützte Tiere & Pflanzen, Betäubungsmittel, Waffen, die auch innerhalb der EU den Versand einschränken können.

Diese Gebiete gehören zum politischen Gebiet der EU, aber nicht zum zollrechtlichen. Möchten Sie Waren dorthin versenden, gelten die gleichen Bestimmungen wie für den Versand in Nicht-EU-Länder.

  • Dänemark: Faröer Inseln und Grönland
  • Deutschland: Büsingen und Insel Helgoland
  • Finnland: Aland-Inseln
  • Frankreich: Saint-Barthélemy, Saint Pierre et Miquelon, Franz.-Polynesien, Neukaledonien, Wallis & Furtuna, franz. Süd- und Anarktisgebiete
  • Italien: Campione d‘Italia, Livigno, Teil des Luganer Sees
  • Niederlande: Aruba, Bonaire, Curacao, Saba, Sint Eustatius, Sint Maarten
  • Spanien: Ceuta, Melilla
  • Zypern: Türkischer Teil

Diese Gebiete gehören zum zollrechtlichen Gebiet der EU, unterliegen aber nicht den Bestimmungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU.  Daraus ergeben sich besondere Formalitäten. Die Waren müssen bei der Einfuhr in diese Gebiete versteuert werden.
Möchten Sie Waren dorthin versenden, gelten die gleichen Bestimmungen wie für den Versand in Nicht-EU-Länder. Eine zollfreie Einfuhr ist immer möglich durch Vorlage eines Nachweises der Unionscharakters.

  • Frankreich: Guadeloupe, Martinique, La Réunion, Franz.-Guyana, Saint Martin, Mayotte
  • Griechenland: Berg Athos
  • Spanien: Kanarische Inseln

Um eine zollfreie Einfuhr in die EU-Ausnahmegebiete zu ermöglichen, die nicht zum mehrwertsteuerrechtlichen Gebiet gehören, muss durch ein Dokument nachgewiesen werden, dass es sich um Unionsware handelt. Das Dokument muss die Sendung begleiten.

  • Bis 15.000 EUR Sendungswert:
    Rechnung mit bestimmten Angaben und dem Vermerk T2L bzw. T2LF, abgestempelt und unterschrieben durch den Ausführer
  • Ab 15.000 EUR Sendungswert:
    T2L bzw. T2LF auf Einheitspapier, abgestempelt durch Ihre zuständige Ausfuhrzollstelle

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Zolls.

EU-LÄNDER

Innerhalb der EU können alle Waren frei verkehren, unabhängig davon, ob sie in der EU hergestellt oder aus Nicht-EU-Ländern eingeführt und zum freien Verkehr überlassen wurden.

Dies gilt jedoch nicht im Bezug auf die länderspezifischen Mehrwert- und Verbrauchsteuern, die Sie als Empfänger beachten müssen.

Beachten Sie mögliche Verbote und Beschränkungen, z. B. artengeschützte Tiere & Pflanzen, Betäubungsmittel, Waffen, die auch innerhalb der EU den Versand einschränken können.

Bis auf einige EU-Ausnahmegebiete unterliegen alle EU-Länder durch eine Richtlinie harmonisierten Vorschriften über die Mehrwertsteuer. Gewerblicher Handel unterliegt den nationalen Gesetzen über die Mehrwertsteuer.

  • Lieferungen innerhalb der EU sind befreit von der Mehrwertsteuer
  • Buch- und Belegnachweise nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz müssen aufbewahrt werden

Alle EU-Länder unterliegen durch eine Richtlinie harmonisierten Vorschriften über die Verbrauchsteuer. Gewerblicher Handel, auch Versandhandel an Privatpersonen, unterliegt den nationalen Verbrauchsteuergesetzen.

  • Transport nur mit bestimmten Begleitdokumenten
  • Bitte informieren Sie sich beim deutschen Zoll vor Versand der Ware

Europa umfasst als Kontinent ca. 50 Länder, aber nur 27 gehören der Europäischen Union an. Alle europäischen Länder außerhalb der 27 EU-Staaten gelten als Nicht-EU-Länder.

  • Freier Warenverkehr nur zwischen den EU-Ländern
  • Freihandelszone EFTA (Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Island), aber kein freier Warenverkehr
  • Zollunion mit der Türkei, San Marino und Andorra, aber kein freier Warenverkehr